Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,85229
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17 (https://dejure.org/2019,85229)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.05.2019 - L 3 KA 11/17 (https://dejure.org/2019,85229)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - L 3 KA 11/17 (https://dejure.org/2019,85229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,85229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17
    In einem solchen Fall erfüllt die der Quartalsabrechnung beizufügende Abrechnungssammelerklärung nicht mehr ihre Garantiefunktion mit der Folge, dass der gesamte Honorarbescheid durch die KÄV aufgehoben und das dem Vertragsarzt zustehende Honorar im Rahmen einer Schätzung neu festgestellt werden kann (grundlegend: BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1; siehe hierzu auch Clemens in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl, § 106d Rn 248 ff mwN).

    Vielmehr ist die Schätzung von den Tatsacheninstanzen selbst vorzunehmen bzw jedenfalls selbst nachzuvollziehen (BSG SozR 3-5550 § 35 Nr. 1).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2017 - L 3 KA 108/14

    Vertragsarzthonorar; Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17
    Dies hat der Senat in seiner Entscheidung vom 6. September 2017 (L 3 KA 108/14 - juris) bereits dargelegt und zur Begründung ausgeführt, dass die allgemeine Dokumentationspflicht nach § 57 Abs. 1 BMV-Ä nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen ändern kann.

    Kommt der Vertragsarzt dieser Obliegenheit nicht nach oder ergibt sich aus der vorgelegten Dokumentation nicht oder nicht in ausreichender Weise, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sind, kann die KÄV dies im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zulasten des Arztes berücksichtigen und hierauf sachlich-rechnerische Berichtigungen stützen (Senatsurteil vom 6. September 2017 - L 3 KA 108/14 - juris; vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 66/15; vgl hierzu auch BSG, Beschluss vom 6. September 2000 - B 6 KA 17/00 B - juris; Beschluss vom 17. März 2016 - B 6 KA 60/15 B).

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gebot der persönlichen Leistungserbringung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17
    Die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung des Vertragsarztes zielt auf die Feststellung, ob die Leistungen rechtmäßig, also im Einklang mit den gesetzlichen, vertraglichen und satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebots - erbracht und abgerechnet worden sind (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 21. März 2018 - B 6 KA 47/16 R - juris, mwN).
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17
    Die Grundsätze einer derartigen Beweiserleichterung nach der Rspr des BGH (Urteil vom 28. Januar 2014 - VI ZR 143/13 - juris) liegen hier aber nicht vor.
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 56/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Durchführung und Abrechnung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17
    Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn die jeweilige Leistungslegende des EBM ausdrücklich auf Qualitätsvereinbarungen verweist, die eine bestimmte Dokumentation vorschreiben (BSG, Urteil vom 13. Februar 2019 - B 6 KA 56/17 R - juris).
  • BSG, 17.03.2016 - B 6 KA 60/15 B

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Streichung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17
    Kommt der Vertragsarzt dieser Obliegenheit nicht nach oder ergibt sich aus der vorgelegten Dokumentation nicht oder nicht in ausreichender Weise, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sind, kann die KÄV dies im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zulasten des Arztes berücksichtigen und hierauf sachlich-rechnerische Berichtigungen stützen (Senatsurteil vom 6. September 2017 - L 3 KA 108/14 - juris; vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 66/15; vgl hierzu auch BSG, Beschluss vom 6. September 2000 - B 6 KA 17/00 B - juris; Beschluss vom 17. März 2016 - B 6 KA 60/15 B).
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17
    Daraus folgt, dass grundsätzlich der Leistungsrahmen für den einzelnen Vertragsarzt durch diejenigen Regelungen geprägt wird, die für die ambulante vertragsärztliche Versorgung erlassen worden sind, und die belegärztliche Tätigkeit sich in diesem Rahmen zu bewegen hat (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 14; SozR 4-2500 § 121 Nr. 4).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 17/00 B

    Rechtliches Gehör eines Vertragsarztes bei Nichtanordnung des persönlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17
    Kommt der Vertragsarzt dieser Obliegenheit nicht nach oder ergibt sich aus der vorgelegten Dokumentation nicht oder nicht in ausreichender Weise, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sind, kann die KÄV dies im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zulasten des Arztes berücksichtigen und hierauf sachlich-rechnerische Berichtigungen stützen (Senatsurteil vom 6. September 2017 - L 3 KA 108/14 - juris; vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 66/15; vgl hierzu auch BSG, Beschluss vom 6. September 2000 - B 6 KA 17/00 B - juris; Beschluss vom 17. März 2016 - B 6 KA 60/15 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 11/17
    Kommt der Vertragsarzt dieser Obliegenheit nicht nach oder ergibt sich aus der vorgelegten Dokumentation nicht oder nicht in ausreichender Weise, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich erbracht worden sind, kann die KÄV dies im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zulasten des Arztes berücksichtigen und hierauf sachlich-rechnerische Berichtigungen stützen (Senatsurteil vom 6. September 2017 - L 3 KA 108/14 - juris; vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 66/15; vgl hierzu auch BSG, Beschluss vom 6. September 2000 - B 6 KA 17/00 B - juris; Beschluss vom 17. März 2016 - B 6 KA 60/15 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 3 KA 10/17
    Diese Bescheide sind Gegenstand des mit Urteil vom heutigen Tage entschiedenen Berufungsverfahrens L 3 KA 11/17.

    Aus dem Umstand, dass die Klägerin dies nur im vorliegenden Verfahren, nicht aber im Parallelverfahren L 3 KA 11/17 (wo in der dazugehörigen Dokumentation ebenfalls vergleichbare Häkchen auftauchen) vorträgt, ist vielmehr abzuleiten, dass es sich insoweit um eine bloße Schutzbehauptung handelt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht